Allgemeine Mietbedingungen

Stand: 1. November 2024

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter den unterzeichneten Mietvertrag dem Mieter zugesandt hat bzw. wenn der Mieter auf den in Buchung enthaltenen Link geklickt hat und die Anzahlung in Höhung 30% überwiesen ist. Zur Bestätigung des Zahlungseingangs sendet der Vermieter dem Mieter die Buchungsbestätigung per Mail zu. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der ibei der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Saunanutzung, Garagennutzung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Kurabgabe ist in den Übernachtungspreisen enthalten. Nähere Info's zur Kurabgabe unter: Kurabgabe

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter https://www.villa-am-strand.de/de/794298/kontakt. Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch zu erledigen: Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 % (mindestens jedoch 25,-€) vom Gesamtpreis. Nach dem 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: sowie bei Nichterscheinen 100 % vom Gesamtpreis. Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung (auch per Email) die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Der Vermieter hat das Recht das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn auf Grund behördlicher Anordnungen eine touristische Beherbergung nicht zulässig ist (z.B.: Covid-19 Pandemie). In diesem Falle werden dem Gast, alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Eine Erstattung weitergehender Kosten ist ausgeschlossen.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Mietobjekt verfügt über eine Schließanlage, bei Verlust eines Schlüssels zahlt der Mieter dem Vermieter eine Pauschale von 100 Euro.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Es ist ausdrücklich verboten auf den Balkonen zu grillen oder sonstige Feuer zu entzünden.

8. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

9. Fundsachen

Fundsachen werden für eine Dauer von 3 Monaten aufbewahrt.

10. Elektro- und Hybridautos

Das Laden von Elektro- und Hybridautos ist untersagt. Nur wenn vom Vermieter das ausdrückliche Einverständnis gegeben wurde, darf nur an dafür vorgesehenen Ladesäulen das Auto geladen werden. Es entstehen evtl. zusätzliche Kosten.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sind Rundfunk-, Fernseh-, und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13. Nichtraucherschutz

In allen Ferienwohnungen besteht ein absolutes Rauchverbot. Ebenso besteht ein absolutes Rauchverbot in den gemeinschaftlich genutzten Räumen wie etwa Treppenhaus, Flur, Keller, Garage etc. Bei Ferienwohnungen mit Balkon und/oder Terrasse ist das Rauchen auf dem Balkon bzw. der Terrasse gestattet. Bei Zuwiderhandlungen durch den Mieter, seiner Begleitpersonen oder seiner Besucher werden die Reinigungs- und/oder Renovierungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

14. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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